Persönliches Budget
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Persönliches Budget - was ist das?

 

Das Persönliche Budget ist ein fester monatlicher Geldbetrag, den ein behinderter Mensch erhalten kann. Der Geldbetrag ist dafür bestimmt, Dienstleistungen zu bezahlen, die er oder sie benötigt, um am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Viele nutzen das Persönliche Budget, um zum Beispiel selbstständig in der eigenen Wohnung leben zu können. E s ist eine individuelle Leistung des Kostenträgers an den Hilfebedürftigen. Der Hilfebedürftige kann sich damit auf dem freien Markt Leistungen, die er haben möchte, einkaufen.
Das Persönliche Budget für behinderte Menschen ist seit Januar 2007 Pflichtleistung in den Landkreisen.
 
Wandertage rund um Berchtesgaden 9-2009

Wofür ist das Budget?

 

Mit dem Geld aus dem Persönlichen Budget können behinderte Männer und Frauen Dienstleistungen ordern aus den Bereichen

  • Wohnen und Haushalt,
  • Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben,
  • Bildung und Freizeit,
  • Kommunikation und Information sowie
  • Mobilität.

Konkret können das zum Beispiel sein: Koch- und Spülhilfen, Einkaufshelferinnen, Begleitung bei Behördengängen, Fahr- und Essensdienste oder auch Begleitung für den Theaterbesuch.
 

Wo gibt es das Budget?

 

Der Antrag auf ein Persönliches Budget kann von behinderten Menschen oder ihren gesetzlichen Betreuern formlos beim jeweiligen Landratsamt oder Stadtkreis gestellt werden. Auch andere Träger wie die Landesversicherungsanstalt, das örtliche Sozialamt, die Krankenkasse oder die Bundesagentur für Arbeit nehmen formlose Anträge entgegen.
 

Wie lange dauert das Bewilligungsverfahren?

 

Das Verfahren sollte maximal 4 bis 6 Wochen dauern.
 

Wen können behinderte Menschen beauftragen?

 

Wen Budgetnehmer beauftragen, bleibt ihnen oder ihren gesetzlichen Betreuern überlassen. Es gibt Heime und Einrichtungen, welche die erwähnten Dienstleistungen erbringen, aber auch Studierende, Nachbarn oder Arbeitslose.
 

Muss der Budgetnehmer Buch führen?

 

Niemand muss Stundenzettel und Belege aufbewahren. Es gibt aber Ziele, die durch das Budget erreicht werden sollen, etwa Betroffenen eine höhere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Diese Ziele werden in Absprache mit dem Budgetnehmer festgelegt und mindestens ein Mal im Jahr überprüft.
 


 

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