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Persönliches Budget - was ist das?
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Das Persönliche Budget ist ein fester
monatlicher Geldbetrag, den ein behinderter Mensch erhalten kann. Der Geldbetrag
ist dafür bestimmt, Dienstleistungen zu bezahlen, die er oder sie benötigt, um
am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Viele nutzen das Persönliche Budget,
um zum Beispiel selbstständig in der eigenen Wohnung leben zu können. E
s ist eine individuelle Leistung des Kostenträgers an den Hilfebedürftigen. Der Hilfebedürftige kann sich damit auf dem freien Markt Leistungen, die er haben möchte, einkaufen.
Das Persönliche Budget für behinderte Menschen ist seit
Januar 2007 Pflichtleistung in den Landkreisen.
Wandertage rund um Berchtesgaden 9-2009
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Wofür ist das Budget?
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Mit dem Geld aus dem
Persönlichen Budget können behinderte Männer und Frauen Dienstleistungen ordern
aus den Bereichen
- Wohnen und Haushalt,
- Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben,
- Bildung und Freizeit,
- Kommunikation und Information sowie
- Mobilität.
Konkret können das zum Beispiel sein: Koch- und Spülhilfen,
Einkaufshelferinnen, Begleitung bei Behördengängen, Fahr- und Essensdienste oder
auch Begleitung für den Theaterbesuch.
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Wo gibt es das Budget?
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Der Antrag auf ein
Persönliches Budget kann von behinderten Menschen oder ihren gesetzlichen
Betreuern formlos beim jeweiligen Landratsamt oder Stadtkreis gestellt werden.
Auch andere Träger wie die Landesversicherungsanstalt, das örtliche Sozialamt,
die Krankenkasse oder die Bundesagentur für Arbeit nehmen formlose Anträge
entgegen.
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Wie lange dauert das Bewilligungsverfahren?
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Das
Verfahren sollte maximal 4 bis 6 Wochen dauern.
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Wen können behinderte Menschen beauftragen?
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Wen
Budgetnehmer beauftragen, bleibt ihnen oder ihren gesetzlichen Betreuern
überlassen. Es gibt Heime und Einrichtungen, welche die erwähnten
Dienstleistungen erbringen, aber auch Studierende, Nachbarn oder
Arbeitslose.
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Muss der Budgetnehmer Buch führen?
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Niemand muss
Stundenzettel und Belege aufbewahren. Es gibt aber Ziele, die durch das Budget
erreicht werden sollen, etwa Betroffenen eine höhere Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Diese Ziele werden in Absprache mit dem
Budgetnehmer festgelegt und mindestens ein Mal im Jahr überprüft.
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